Marie Kollenrott: Rede zum Gesetzentwurf zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlage

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Rede TOP 8: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften (GE Landesregierung)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleg*innen, sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben in Niedersachsen derzeit keine andere Technologie, die einen so großen Klimaschutzbeitrag leistet wie die Windenergie. 2022 wurden in Niedersachsen 21 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Windenergie an Land erzeugt. Dies entspricht bereits 40 Prozent des Bruttostromverbrauches des Landes. Man kann daher mit Fug und Recht sagen, dass die Windenergie das Zugpferd – bzw. das stolze Niedersachsenross - unserer Klimaschutzbemühungen ist. Mit dem hier vorgelegten Gesetz sorgen wir dafür, dass dies auch so bleibt. Das größte Ausbauhemmnis der vergangenen Jahre war die unzureichende Flächenkulisse. Mit diesem Gesetz schaffen wir Abhilfe, indem wir verbindliche Flächenziele für die regionalen Planungsträger vorgeben. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass keine Region überfordert und die Menschen beim Ausbau mitgenommen werden.

Zum einen sorgen wir für eine faire und sachgerechte Verteilung anhand des vorhandenen Flächenpotentials der einzelnen Kreise.

Mit der einzigen Ausnahme, die auf einer Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden beruht, nämlich der Kappung der Flächenziele oberhalb 4 Prozent. Fair enough.

Es ist ein transparentes, sachgerechtes und sehr integratives Verfahren, entgegen einiger zwischenzeitlich anderslautenden Vorwürfe aus den Reihen der CDU.

Der nun finale Bericht der Potentialflächenstudie wurde übrigens gerade veröffentlicht.

Danach erhält jeder Kreis nur so hohe Ziele, wie er auch realistisch erreichen kann. Mehr noch, da die Flächenziele etwa nur halb so hoch liegen wie das jeweilige Flächenpotential, behalten die regionalen Planungsträger die Planungshoheit und haben genug Spielräume, um nach eigenem Ermessen und unter Beachtung lokaler Kenntnisse Standorte zu wägen.

Wir haben uns – anders als z.B. Baden-Württemberg - dazu entschlossen, die Rechtsfolgen des WindBG nicht vorzuziehen. Hiermit vermeiden wir ungeordneten Ausbau. Nichts desto trotz muss klar sein, dass die Träger der Regionalplanung unmittelbar diejenigen Flächenziele angehen müssen, die uns im Land insgesamt zum 2,2 Prozent Flächenziel bringen. Das gebietet neben dem Kimaschutz auch die Solidarität.

Liebe Kolleg*innen, wir werden auch im Klimaschutzgesetz das 2,2 Prozent Ziel festschreiben.

Denn es ist unser erklärtes Ziel, Niedersachsens Vorreiterrolle als Windenergieland Nummer Eins bis zum Ende der Legislatur zu behaupten. Andere Länder haben für das Jahr 2027 höhere Pflichtbeitragswerte gewählt. Wir setzen dagegen auf Teamgeist und Kooperation mit unseren kommunalen Partnern, um ohne die Drohkulisse der Superprivilegierung des Bundes die notwendigen Ziele des Landes zu erreichen.

Umsetzbare Ziele sind das eine – die Menschen dabei mitzunehmen geht aber darüber hinaus. Daher legen wir gleichzeitig ein Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Anwohner*innen vor. Ein Beteiligungsgesetz mit einer eigenen niedersächsischen Handschrift. Ein Gesetz, was wie ich finde, Maßstäbe schaffen wird. Denn wir wollen nicht - wie in anderen Ländern durchaus schon geschehen - den Ausbau ausbremsen, sondern ihn im Gegenteil mit Hilfe eines Beteiligungsgesetzes beschleunigen.  Beteiligungsmöglichkeiten an der Wertschöpfung durch Windkraft zu schaffen bedeutet, die lokale Akzeptanz zu steigern. Denn, so ist unsere feste Überzeugung – und ein bisschen Erfahrungswissen ist auch dabei - wenn Menschen von Windenergieanlagen vor ihrer Haustür profitieren können, dann ärgern sie sich weitaus weniger über deren Anblick. Akzeptanz ermöglicht auch eine höhere Umsetzungsgeschwindigkeit der Vorhaben.

Andererseits wissen wir auch, dass tatsächlich die Gefahr besteht, durch zusätzliche Vorschriften der Beteiligung den Genehmigungsprozess zu verkomplizieren oder neue Projektrisiken zu schaffen, die die Finanzierung von Vorhaben erschweren. So auch die ausgedrückte Sorge von Windkraftbetreiber*innen, die mich auf vielen Wegen erreicht hat.

Und weil diese Sorgen so verständlich sind möchte ich dazu Folgendes sagen:

Dieses schwierigen Balanceaktes sind wir uns vollkommen bewusst. Und wir haben daher in den letzten Monaten intensiv daran gearbeitet, uns von alten Vorlagen zu lösen und dieses Beteiligungsgesetz in die richtige Balance zu bringen.

Mittlerweile sind wir an einem Punkt, wo ich, die ich diesen Prozess des Wägens und Schleifens des Gesetzes sehr eng und immer wieder auch sehr kritisch begleitet habe behaupten würde, dass uns das gut gelungen ist.

Und ich möchte mich deshalb beim Umweltminister ausdrücklich für diesen nun sehr guten Entwurf bedanken, der jetzt ins parlamentarische Verfahren und damit in unsere Hände wandert.

Und ich freue mich auf den anstehenden Beratungsprozess, den wir nutzen müssen, um das Gesetz weiter auf Praxistauglichkeit abzuklopfen, damit am Ende auch größtmögliche Rechtssicherheit steht.

Klare und einfache Regeln werden am Ende der Garant für schnelle Genehmigung UND zügigen Bau der dringend benötigten Anlagen sein.

Wir werden jetzt im nächsten Schritt in die Anhörung wichtiger Partner wie der kommunalen Spitzen- und auch der Umweltverbände kommen.

Und wie immer gilt: Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es hineingewandert ist. In diesem Sinne: Ich bin optimistisch, dass wir die offenen Fragen noch zur Zufriedenheit aller, naja sagen wir der meisten, bearbeiten können.

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