
Jahrgang: 1984
Beruf: Politik- und Rechtswissenschaftlerin
Mitglied
stellv. Mitglied
Für mich als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages ist Transparenz ein hohes Gut. Deshalb informiere ich Sie gerne darüber, was ich im Zuge meines Abgeordnetendaseins verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe.
Meine Einkünfte:
„Die Mitglieder des Landtages haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“, heißt es in der Verfassung Niedersachsens. Das Abgeordnetengesetz legt fest, wie hoch diese Entschädigungen, auch bekannt als "Diäten", sein sollen. Eine unabhängige "Diätenkommission" überprüft regelmäßig, ob die Höhe angemessen ist, und passt sie regelmäßig entsprechend der Nominal-Lohnentwicklung oder der Teuerungsrate an.
Ab 1. Juli 2025 beläuft sich die monatliche Grundentschädigung auf 8546,43 Euro, ohne Jahressonderzahlungen. Hinzu kommt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1745,15 Euro. Als Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz erhalte ich zusätzlich 107,00 Euro monatlich als Aufwandsentschädigung. Die Grundentschädigung erhöht sich jährlich entsprechend dem Anstieg der Nominallöhne. Die Aufwandsentschädigung steigt jährlich entsprechend der Teuerungsrate. Letztere dient der Deckung meiner laufenden Bürokosten. Die Grundentschädigung unterliegt selbstverständlich der vollen Besteuerung. Zudem führe ich zur Unterstützung meiner Partei mindestens 15 % der Grundentschädigung als Mandatsbeitrag an den Landesverband ab.
Das Sitzungsgeld des Landtags für Präsenzsitzungstage, einschließlich Plenum, Ausschüsse und Fraktionssitzungen, beträgt 15 Euro, bei mehrtägigen Sitzungstagen 23 Euro.
Jedem Landtagsabgeordneten in Niedersachsen stehen derzeit 60 Wochenstunden auf Basis der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung.
Zusätzlich erhalten alle Landtagsabgeordneten Netzkarten der Deutschen Bahn (1. Klasse) für Fahrten innerhalb von Niedersachsen sowie von und nach Berlin, Bremen und Hamburg.
Weitere Einkünfte:
Die Veröffentlichung dieser Angaben orientiert sich an den Verhaltensregeln des Niedersächsischen Landtages
1. Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübter Beruf (Abschnitt I Abs. 1 Nr. 4 VR, Nummer 2 AB VR)
2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 2 VR, Nummer 3 AB VR)
3. Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (einschließlich der Mandate in Kommunalparlamenten) (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 3 VR, Nummern 3 und 7 AB VR)
4. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung des Privatrechts mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 4 VR, Nummer 3 AB VR)
Meine Mitgliedschaften
In folgenden Organisationen und Vereinen bin ich Mitglied (Auswahl).
Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Stand: 06.08.2025.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich und mein Büro.