Reform des Kita-Gesetzes:Eltern und Kinder können sich künftig wieder stärker auf gute Betreuung verlassen
Kitas, Horte und sonstige Einrichtungen zur Kinderbetreuung sollen schon bald mehr Spielräume beim Personaleinsatz bekommen, damit häufige Gruppenschließungen und Notbetreuung verhindert werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen vor.
Göttingen. Kitas, Horte und sonstige Einrichtungen zur Kinderbetreuung sollen schon bald mehr Spielräume beim Personaleinsatz bekommen, damit häufige Gruppenschließungen und Notbetreuung verhindert werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen vor. Ziel einer Reform des Kita-Gesetzes ist es, in Zeiten des Personalmangels in den Einrichtungen wieder mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung von Kindern zu schaffen. „Wir geben den Kita-Leitungen mehr Freiräume bei der Personalplanung und wollen so erreichen, dass weniger Gruppen geschlossen werden müssen“, sagt dazu die grüne Landtagsabgeordnete Kollenrott. Eltern müssten künftig wieder stärker darauf vertrauen können, dass es bei der Kinderbetreuung nicht immer wieder zu Engpässen kommt. „Vor allem auch die Kinder haben den Personalmangel zu spüren bekommen. Wir brauchen dringend wieder mehr Verlässlichkeit“, sagt dazu Kollenrott. Mit neuen Regelungen zum Einsatz von erfahrenen Assistenzkräften und anderem Personal werde die Zeit der Unsicherheit für Eltern und Kinder auch in der Region Göttingen bald beendet, ist die Grünen-Politikerin überzeugt.
Die Reform des Kita-Gesetzes beinhaltet, dass in Kindergarten- und Hortgruppen und solchen Gruppen, in denen Kinder altersübergreifend betreut werden, pädagogische Assistenzkräfte künftig regelmäßig wie Fachkräfte eingesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass Assistenzkräfte mit Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren eine Weiterbindungsmaßnahme absolvieren. „Wir planen, dass Kita-Leitungen die Assistenzkräfte in Qualifizierung vom ersten Tag der Weiterbildung an wie Fachkräfte einsetzen können. Das heißt: Die Spielräume in der Personalplanung wird es schon sehr bald geben“, zeigt sich Kollenrott erfreut. Die Personalsituation in den Kitas könne sich bereits vom kommenden Kita- bzw. Schuljahr an spürbar entspannen.
Auch mit Blick auf die Randzeiten geht das überarbeitete Kita-Gesetz den Fachkräftemangel an. Hier kommt es künftig ebenso zu mehr Flexibilität beim Einsatz des Personals, können Assistenzkräfte und anderes geeignetes Personal unter bestimmten Voraussetzungen leichter Fachkräfte ersetzen. Außerdem soll vorübergehend gelten, dass bisher erforderliche Regelkräfte an fünf anstatt bisher drei Tagen monatlich durch geeignetes Personal vertreten werden können.
„Das Kita-Gesetz sieht weitere sinnvolle Erleichterungen vor. Das alles bringen wir mit dem klaren Ziel auf den Weg, dass sich Eltern und Kinder wieder auf eine gute Betreuung verlassen können“, sagt Kollenrott. Sinnvoll ist es nach Ansicht der Landtagsabgeordneten vor allem, die weitreichende Flexibilisierung beim Personaleinsatz mit Weiterbildungsmaßnahmen zu verknüpfen. „Das weist in die Zukunft und hilft, die Hausforderungen bei der Gewinnung von Fachkräften anzugehen. So sorgen wir nicht nur schnell für mehr Freiräume in Kitas und Horten, sondern trage auch dazu bei, den noch bestehenden Fachkräftemangel zu lindern“, so Kollenrott.