Statement:Grüne: Statt Regelabfrage bestehende rechtsstaatliche Mittel nutzen

Der Vorstoß der CDU für eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Einstellungen in den Justizdienst ist ein Paradebeispiel konservativer Innenpolitik im negativen Sinne. Eine Rückkehr in den Staatsdienst wie im Falle des rechtsextremen AfD-Politikers und Richters Jens Maier aus Sachsen wird dadurch nicht verhindert.

Statement von Marie Kollenrott, Sprecherin für Rechtspolitik und Verfassungsfragen sowie Innere Sicherheit der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zur Aktuellen Stunde der CDU im Plenum des Niedersächsischen Landtages für eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Einstellungen in den Justizdienst (TOP 4a, 23.02.22):

Der Vorstoß der CDU für eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Einstellungen in den Justizdienst ist ein Paradebeispiel konservativer Innenpolitik im negativen Sinne. Eine Rückkehr in den Staatsdienst wie im Falle des rechtsextremen AfD-Politikers und Richters Jens Maier aus Sachsen wird dadurch nicht verhindert. Stattdessen sollten wir uns auf die bestehenden rechtsstaatlichen Mittel konzentrieren und diese klug und bedacht gegen Feind:innen der Demokratie nutzen.

Die ganz überwiegende Mehrheit der Richter:innen und Staatsanwält:innen setzt sich jeden Tag mit viel Engagement für unsere Demokratie ein. Dafür danke ich ihnen ausdrücklich. Wir brauchen keinen „Radikalenerlass 2.0“.

Die Regelabfrage stellt zudem einen Eingriff in die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz dar, wenn der Exekutive erlaubt wird, eine Gesinnungskontrolle durchzuführen. Es wundert mich doch, dass Ministerin Havliza hier anscheinend keinerlei Bedenken hat, nachdem Sie sich noch bei der Befragung im Rechtsausschuss zu der rechtswidrigen Durchsuchung im Bundesjustizministerium in der vergangenen Woche dafür so stark gemacht hat.

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